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Rundumschutz beim Zahnarzt für gesetzlich Versicherte

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Die Vorteile von Privatpatient beim Zahnarzt (PPZ)
  • Ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsfragen
  • Sie reduzieren Ihren Eigenanteil bei Zahnbehandlungen
  • Kostenübernahme für Prophylaxe wie professionelle Zahnreinigung 

Die gesetzliche Krankenversicherung leistet für eine wichtige Grundversorgung, auch beim Zahnarzt. Doch oft kommt die Ernüchterung mit der Rechnung: Die Krankenkasse übernimmt nur einen Teil – die medizinisch notwendige Regelversorgung. Den Rest müssen Sie zahlen. Die Kosten für viele Zahnerhalt- und Zahnersatzmaßnahmen, die über die Grundversorgung hinausgehen, müssen Sie sogar vollständig selbst tragen. Etwa die für die professionelle Zahnreinigung. Mit der Rundum-Versicherung erhöhen Sie Ihren Schutz auf den Standard eines Privatpatienten. Damit können Sie sich das Beste für Ihre Zähne leisten.

Leistungen von Privatpatient beim Zahnarzt

Zahnfüllungen
100 % Kostenübernahme für Zahnfüllungen und Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays. Egal, ob Sie sich für Gold, Keramik oder Kunststoff entscheiden.

Professionelle Zahnreinigung (PZR)
Auch für Prophylaxe wie die regelmäßige professionelle Zahnreinigung werden Ihnen die Kosten bis zu 100 % erstattet. Ohne Papierkram: Reichen Sie Ihre Rechnung für die PZR einfach telefonisch ein. Den Betrag haben Sie dann in wenigen Tagen auf Ihrem Konto.

Weitere Zahnerhaltmaßnahmen
Bis zu 100 % Kostenerstattung für Wurzel- und Parodontosebehandlungen sowie Knirscherschienen, die Ihre Krankenkasse nur in bestimmten Fällen zahlt.

Kronen, Brücken und Implantate
Sie erhalten bis zu 100 % für die Regelversorgung bei Zahnersatz wie Brücken, Kronen oder Prothesen. Für höherwertigen Zahnersatz wie Implantate werden Ihnen bis zu 90 % erstattet.

Wichtiger Hinweis zu den Leistungen 
Sie bekommen bei Standardversorgung jeweils maximal 100 % der erstattungsfähigen Kosten inklusive etwaiger Vorleistungen Ihrer Krankenkasse. Das heißt, Ihr Eigenanteil entfällt im besten Fall ganz. Wie hoch die Erstattung Ihrer Krankenkasse ist, richtet sich nach der Behandlung und Ihrem Bonusheft. Die Krankenkasse übernimmt jedoch normalerweise maximal 60 bis 75 % der Kosten für die medizinisch notwendige Regelversorgung.

 
  Zahn-Erhalt-Premium (ZBB+ZBE)
Die ERGO Krankenversicherung AG leistet bis zu:
Einlagefüllungen (Inlays und Onlays) 100 %
Kunststofffüllungen 100 %
Knirscherschienen 100 %
Wurzelbehandlungen 100 %
Parodontosebehandlungen 100 %
Professionelle Zahnreinigung 100 %
Weitere Tarifdetails
Aufbauzeit und Leistungseinschränkungen

Bei einem Unfall besteht sofort Anspruch auf die Tarifleistungen in voller Höhe.

Ansonsten gelten nur während der ersten 4 Versicherungsjahre je Tarif und versicherter Person folgende Leistungsbegrenzungen:

  • Im ersten Versicherungsjahr höchstens 250 €
  • In den ersten beiden Versicherungsjahren zusammen höchstens 500 €
  • In den ersten 3 Versicherungsjahren zusammen höchstens 750 €
  • In den ersten 4 Versicherungsjahren zusammen höchstens 1.000 €

Mit Ablauf des vierten Versicherungsjahres bestehen die summenmäßigen Begrenzungen der Tarifleistungen nicht mehr.

Geltungsbereich Weltweit
Hinweis Nur für gesetzlich Versicherte

Die Angebote von ERGO gelten nur für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz und eine Bankverbindung in Deutschland haben.

Bei den Zahnzusatzversicherungen begleicht die ERGO Krankenversicherung AG bei Rechnungen bis zu 500 € ihren Anteil in den meisten Fällen sogar direkt am Telefon.
  Zahn-Ersatz-Premium (ZAB+ZAE)
  Die ERGO Krankenversicherung AG leistet bis zu:

Regelversorgung bei Zahnersatz

100 %
Privatzahnärztliche Versorgung bei Zahnersatz 90 %
Implantate 90 %
Weitere Leistungen 90 %
Aufnahme ohne Gesundheitsfragen
Weitere Tarifdetails
Aufbauzeit und Leistungseinschränkungen

Bei einem Unfall besteht sofort Anspruch auf die Tarifleistungen in voller Höhe.

Ansonsten gelten nur während der ersten 4 Versicherungsjahre je Tarif und versicherter Person folgende Leistungsbegrenzungen:

  • Im ersten Versicherungsjahr höchstens 250 €
  • In den ersten beiden Versicherungsjahren zusammen höchstens 500 €
  • In den ersten 3 Versicherungsjahren zusammen höchstens 750 €
  • In den ersten 4 Versicherungsjahren zusammen höchstens 1.000 €

Mit Ablauf des vierten Versicherungsjahrs bestehen die summenmäßigen Begrenzungen der Tarifleistungen nicht mehr.

Geltungsbereich Weltweit
Hinweis Nur für gesetzlich Versicherte

Die Angebote von ERGO gelten nur für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz und eine Bankverbindung in Deutschland haben.

Bei den Zahnzusatzversicherungen begleicht die ERGO Krankenversicherung AG bei Rechnungen bis zu 500 € ihren Anteil in den meisten Fällen sogar direkt am Telefon.
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Für wen ist Privatpatient beim Zahnarzt (PPZ) besonders wichtig?

Für Profis wie Nina (27), Kosmetikerin und Influencerin

Nina muss immer top gepflegt sein. Ihre Zähne natürlich auch. Da ihre Krankenkasse für hochwertige Füllungen und regelmäßige Zahnreinigung nichts zahlt, gönnt sie sich den Premium-Tarif PPZ. Die Rechnungen für die Zahnreinigung reicht sie einfach telefonisch bei ERGO ein. Und hat das Geld oft schon 3 Tage später auf dem Konto.

Für Anspruchsvolle wie Matteo (42), Rezeptionist

In seinem Beruf ist ein strahlendes Lächeln für Matteo fast das Wichtigste. Deshalb verlässt er sich bei Zahnerhalt und -ersatz nicht nur auf die gesetzliche Krankenversicherung. Dank Privatpatient beim Zahnarzt kann er sich jetzt 2 hochwertige Keramik-Inlays leisten. Die über 1.500 € Eigenanteil übernimmt ERGO.

Für Tüchtige wie Joanna (35), Schreinerin

Joanna achtet sehr auf sich. Auch auf ihre Zähne. Daher hat sie den Tarif PPZ. Das lohnt sich: Bei ihrer Knirscherschiene übernahm ERGO die 485 € Eigenanteil vollständig. Nach einem Unfall braucht Joanna ein Implantat mit Suprakonstruktion im Oberkiefer. Eigenanteil trotz Bonusheft: 2.151 €. Dank ERGO spart sie satte 1.857 €.

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  • Zum Privatpatienten werden Sie, indem Sie diese Zusatzversicherung der ERGO Krankenversicherung AG abschließen. Damit können Sie sich hochwertige Versorgung leisten und sich wie ein Privatpatient fühlen:

    Was für den Erhalt Ihrer Zähne getan werden kann, wird bis zu 100 % erstattet. Und wenn doch ein Zahn raus muss, bekommen Sie für den bestmöglichen Ersatz zusammen mit der Leistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und Erstattungen Dritter bis zu 90 % der erstattungsfähigen Kosten. Wenn Sie sich für die Regelversorgung entscheiden, erhalten Sie sogar bis zu 100 % Kostenerstattung.

  • Mit diesem Rundumschutz können Sie sich wie ein Privatpatient behandeln lassen. Sie erhalten zusammen mit der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu 100 % Kostenerstattung für:

    • Kunststofffüllungen
    • Inlays und Onlays aus Gold oder Keramik
    • Knirscherschienen
    • Wurzelbehandlungen
    • Parodontosebehandlungen
    • Professionelle Zahnreinigung
    • Individualprophylaxe

    Außerdem gibt es bis zu 90 % für:

    • Implantate
    • Hochwertigen Zahnersatz wie Keramikkronen oder Brücken

    Entscheiden Sie sich bei Zahnersatz für die Regelversorgung, beträgt die Erstattung sogar bis zu 100 %.

  • Hochwertige Materialien und neueste Behandlungsmethoden beim Zahnarzt haben ihren Preis. Da kann der Eigenanteil schnell mehrere Tausend Euro betragen. Denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur festgelegte Zuschüsse für eine einfache Standardversorgung.

    Deshalb lohnt sich Privatpatient beim Zahnarzt: Dieser ausgezeichnete Premiumschutz macht Sie beim Zahnarzt praktisch zum Privatpatienten.

    Die Tarifkombination Privatpatient beim Zahnarzt der ERGO Krankenversicherung AG wurde von Stiftung Warentest erneut mit der Traumnote 1,0 ausgezeichnet (Finanztest 6/2020). Die Leistungen haben aus vielen Gründen überzeugt. So ist z. B. die Anzahl der Implantate nicht begrenzt.

  • Ja, die Versicherung ist auf jeden Fall sinnvoll. Bereits vorhandener Zahnersatz ist auch mitversichert, wenn er beim Vertragsabschluss intakt ist. Nicht mitversichert sind allerdings Zähne, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses fehlen.

  • Ganz einfach: Schicken Sie dazu die Rechnungen Ihres Zahnarztes im Original an die ERGO Krankenversicherung AG. Bitte nutzen Sie die Kostenübersicht für Zahnarztrechnungen, die Sie hier herunterladen können.

  • Zahnarztkosten sind erstattungsfähig bis zu den Höchstsätzen, die in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. für Ärzte (GOÄ) angegeben sind. Das bedeutet für Sie: Von Ihrer Zahnarztrechnung wird maximal der Teil übernommen, den Ihr Zahnarzt innerhalb der Gebührenordnung abrechnet.

  • Ja, natürlich. Das Bonusheft legt nur fest, bis zu welcher Höhe die Krankenkasse leistet. Es ist keine Voraussetzung für die Leistung Ihrer ERGO Zahnzusatzversicherung.