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Krankentagegeldversicherung

Krankentagegeldversicherung

Damit Kranksein nicht zur finanziellen Belastung wird
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Krankentagegeldversicherung: Verzichten Sie bei Krankheit nicht auf Ihr Einkommen!
Die Krankentagegeldversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz bei längerem Verdienstausfall. Ob Sie angestellt oder selbstständig sind – es passt sich flexibel Ihren Bedürfnissen an. So verzichten Sie auch im Krankheitsfall nicht auf Ihr Einkommen.
Vorteile
  • Individueller Leistungsbeginn: Das Krankentagegeld erhalten Sie ab Ihrem individuell vereinbartem Leistungsbeginn. Als Selbstständiger z. B. schon ab dem 4. Tag.
  • Steuerfrei: Das Krankentagegeld erhalten Sie einkommensteuerfrei – auch für Sonn- und Feiertage.
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Profitieren Sie jetzt von finanzieller Absicherung im Krankheitsfall. Stellen Sie sich einfach und bequem Ihr Krankentagegeld ganz nach Ihrer individuellen Situation und Ihren Wünschen zusammen.

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  • Krankentagegeld ersetzt Ihr Einkommen bei einer krankheits- oder unfallbedingten längeren Arbeitsunfähigkeit. Sie erhalten es, wenn Sie eine private Krankentagegeldversicherung haben. Mit so einer Verdienstausfallversicherung sind Sie also finanziell geschützt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können.

    Ein Krankentagegeld abschließen können:

    • Arbeitnehmer
    • Selbstständige
    • Freiberufler

    Sinnvoll ist die Krankentagegeldversicherung für alle – egal, ob gesetzlich oder privat krankenversichert.

  • Grundsätzlich können Sie beides bekommen, wenn Sie krankgeschrieben sind und daher nicht arbeiten. Doch es gibt mehrere Unterschiede.

    Was gilt für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer?

    Als gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer bekommen Sie in den ersten 6 Wochen einer Arbeitsunfähigkeit vom Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung in Höhe Ihres vollen Gehalts. Wenn Sie länger krank sind, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Sie zahlt ein Krankengeld von etwa 70 % Ihres Bruttoverdienstes (maximal 90 % Ihres Nettoverdiensts).

    Innerhalb von 3 Jahren erhalten Sie dieses reduzierte Krankengeld für insgesamt bis zu 78 Wochen (19,5 Monate) für dieselbe Krankheit. Von den 78 Wochen zieht die Krankenkasse allerdings Zeiten der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ab. Daraus ergeben sich i. d. R. 72 Wochen, in denen Sie das reduzierte Krankengeld bekommen. Während dieser Zeit müssen Sie also auf viel Geld verzichten.

    Sind Sie noch länger krankgeschrieben, leistet nur noch die private Krankentagegeldversicherung – wenn Sie eine haben. Und zwar so lang, bis Sie wieder arbeitsfähig sind.

    Tipp: Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer bekommen im Tarif KTOG (Krankentagegeld ohne Gesundheitsfragen) der DKV maximal 78 Wochen Krankentagegeld. Um bei längerer Krankheit auch nach dieser Zeit ein Einkommen zu haben, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar.

    Was gilt für privat krankenversicherte Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler?

    Privat krankenversicherte Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler bekommen gar kein Krankengeld. Für sie ist eine private Krankentagegeldversicherung die einzige Möglichkeit, sich vor einem Verdienstausfall bei längerer Krankheit zu schützen. Dieses Krankentagegeld erhalten Sie bei Arbeitsunfähigkeit zeitlich unbegrenzt.

  • Wann in Ihrem Fall das Krankentagegeld greift, hängt von Ihrem Berufsstatus bzw. von Ihrer Krankenversicherung ab.

    Wann greift Krankentagegeld bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern?

    Für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer mit privater Krankentagegeldversicherung der DKV gilt: Sie können nach der 6-wöchigen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers Krankentagegeld erhalten. Also frühestens ab dem 43. Tag der vollständigen Arbeitsunfähigkeit. Folgende Termine können in der GKV versicherte Angestellte als Leistungsbeginn für das Krankentagegeld der DKV wählen:

    • 43. Tag
    • 64. Tag
    • 85. Tag
    • 92. Tag
    • 106. Tag
    • 127. Tag
    • 169. Tag
    • 183. Tag
    • 274. Tag
    • 365. Tag

    Wann greift Krankentagegeld bei privat Krankenversicherten?

    Privat krankenversicherte Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler haben generell keinen Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Das bedeutet, bei ihnen greift die Krankentagegeldversicherung ab dem vereinbarten Leistungsbeginn. Bei der DKV ist das frühestens der 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Arbeitnehmer vereinbaren meist den 43. Tag. Mögliche Termine für den Leistungsbeginn sind:

    • 4. Tag
    • 8. Tag
    • 15. Tag
    • 22. Tag
    • 29. Tag
    • 43. Tag
    • 92. Tag
    • 183. Tag

    Übrigens: Das Krankentagegeld der DKV bekommen Sie auch für Sonn- und Feiertage, und zwar steuerfrei.

  • Eine Krankentagegeldversicherung ist eine Verdienstausfallversicherung und damit sehr sinnvoll. Denn es ist so: Wenn Sie längere Zeit arbeitsunfähig sind, müssen Sie als Arbeitnehmer nach dem Ende der Lohnfortzahlung finanzielle Abstriche machen. Als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer bekommen Sie zwar Krankengeld, aber das entspricht nur einem prozentualen Anteil Ihres Gehalts. Privatversicherte Arbeitnehmer haben übrigens keinen automatischen Anspruch auf Krankengeld.

    Besonders sinnvoll ist eine Krankentagegeldversicherung für Selbstständige und Freiberufler. Bei ihnen sieht es nämlich noch schlechter aus. Sie erhalten weder eine Lohnfortzahlung noch Krankengeld. Damit sind jede Krankheit und jeder Unfall ein Risiko: Wenn Selbstständige nicht arbeiten können, stehen sie ganz ohne Einkommen da.

    Laufende Ausgaben müssen natürlich trotzdem bezahlt werden: die Kosten für die Lebenshaltung, aber auch geschäftliche Posten wie Miete, Kredit- und Leasingraten.

    Mit einer Krankentagegeldversicherung sichern Sie sich für den Fall der Arbeitsunfähigkeit ab: Sie verzichten bei Krankheit oder Unfall nicht auf ein Einkommen. So können Sie Ihre monatlichen Verpflichtungen weiterhin erfüllen.

    Tipp: Bei der DKV gibt es für Angestellte eine Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen (Tarif KTOG). Das macht es Ihnen noch einfacher, diese wichtige Absicherung abzuschließen.

  • Als gesetzlich Versicherter erhalten Sie das Krankentagegeld für dieselbe Krankheit maximal 78 Wochen lang – in jedem Fall erst, wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet. Das entspricht 19,5 Monaten. Dabei müssen Sie nicht die ganze Zeit am Stück krankgeschrieben sein.

    Bei Privatversicherten ist die Leistungsdauer bei der Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen der DKV im Rahmen der 60-monatigen Vertragslaufzeit unbegrenzt: Sie zahlt so lange Krankentagegeld, bis Sie wieder arbeiten können. Dann erhalten Sie Ihr normales Einkommen statt des Krankentagegelds.

    Können Sie zwar wieder arbeiten, aber nur in Teilzeit, bekommen Sie ein anteiliges Krankentagegeld. Maximal zahlt Ihnen die DKV während der teilweisen Arbeitsunfähigkeit einen Betrag in Höhe Ihres Nettoeinkommens. Und das bis zu 182 Tage lang.

    Gehen Sie von der Arbeits- in die Berufsunfähigkeit oder in die Altersrente über, wird das vereinbarte Krankentagegeld bis höchstens 30 Tage weitergezahlt.

  • Die Krankentagegeldversicherung der DKV ohne Gesundheitsfragen (KTOG) endet automatisch nach 5 Jahren. Danach entscheiden Sie flexibel, ob Sie ein neues Krankentagegeld abschließen.

    Sollten Sie gar nicht wieder arbeiten können, sondern berufsunfähig werden, endet die Krankentagegeldversicherung zu diesem Zeitpunkt. Dann zahlt die DKV ebenfalls kein Krankentagegeld mehr. Für diesen Fall lohnt sich eine andere Verdienstausfallversicherung: die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sonst stehen Sie plötzlich ganz ohne Einkommen da.

    Die Krankentagegeldversicherung der DKV endet auch, wenn Sie während der Arbeitsunfähigkeit mit dem Bezug von Altersrente beginnen.

  • Ja, es gibt Unterschiede. Das Krankentagegeld der DKV bietet gesetzlich bzw. Privatversicherten unterschiedliche Leistungen. Einige Beispiele:

     

     

    Gesetzlich
    krankenversicherte
    Arbeitnehmer

    Privat
    krankenversicherte
    Arbeitnehmer

    Privat
    krankenversicherte
    Selbstständige und
    Freiberufler

    Tarifleistung

    100 % des vereinbarten
    Tagegelds

    100 % des vereinbarten
    Tagegelds bei 100%iger
    Arbeitsunfähigkeit

    100 % des vereinbarten
    Tagegelds bei 100%iger
    Arbeitsunfähigkeit

    Leistungsbeginn

    ab dem 43. Tag möglich

    ab dem 43. Tag möglich

    ab dem 4. Tag möglich

    Tagegeldhöhe

    5 bis 520 €/Tag

    5 bis 520 €/Tag

    Selbstständige: max. 300 €/Tag
    Freiberufler: max. 520 €/Tag

    Leistungsdauer

    max. 78 Wochen
    innerhalb von 3 Jahren
    wegen derselben
    Krankheit

    unbegrenzt

    unbegrenzt

    Krankentagegeld
    im europäischen
    Ausland

    während einer
    stationären
    Heilbehandlung für
    akut eingetretene
    Krankheiten oder
    Unfälle

    während einer
    stationären
    Heilbehandlung in
    einem öffentlichen
    Krankenhaus


  • Nein, bei Arbeitslosigkeit zahlt die Krankentagegeldversicherung der DKV nicht.

  • Beantragen Sie das Krankentagegeld so früh wie möglich. Melden Sie eine Arbeitsunfähigkeit also spätestens 3 Tage nach dem vereinbarten Leistungsbeginn. Senden Sie der DKV dazu die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die der Arzt Ihnen ausgestellt hat (AUB, Krankenschein).

    Achtung: Sind Sie länger als 2 Wochen arbeitsunfähig, melden Sie sich unbedingt alle 2 Wochen bei der DKV und legen Sie jeweils eine neue ärztliche Bescheinigung vor. Wenn Sie wieder arbeiten können, haben Sie bis zu 3 Tage Zeit, das der DKV zu melden.

    Geht es um Krankentagegeld bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme? Bevor Sie mit der Reha beginnen, müssen Sie die Maßnahme bei der DKV beantragen. Nur wenn sie eine schriftliche Zusage erhalten, können Sie Krankentagegeld bekommen.

  • Wie lange die Bearbeitung Ihres Antrags auf Krankentagegeld dauert, lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Die DKV muss in jedem Fall erst prüfen, ob tatsächlich ein Anspruch auf Krankentagegeld besteht und wenn ja, in welcher Höhe.

    Es ist klar, dass Sie bei Arbeitsunfähigkeit auf das Krankentagegeld angewiesen sind. Deshalb erhalten Sie auf Wunsch eine Vorauszahlung, wenn die Prüfung länger dauert als einen Monat. Das gilt allerdings nicht, wenn Sie selbst für die Verzögerung verantwortlich sind.

    Gut zu wissen: War die Prüfung erfolgreich, müssen Sie nicht bis zum Ende des Monats warten. Ihr Krankentagegeld bekommen Sie dann so schnell wie möglich direkt auf Ihr Konto.

  • Die sogenannte Endbescheinigung ist die letzte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die Ihr Arzt Ihnen bei Krankheit ausstellt. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) wird auch Krankenschein, Krankschreibung, Attest oder „gelber Zettel“ genannt. Der Arzt kreuzt darauf das Feld „Endbescheinigung“ an, wenn er das Ende Ihrer Krankheit absehen kann.

    Alternativ wird eine Endbescheinigung ausgestellt, wenn der Zeitraum endet, in dem Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse beziehen. Mit Krankentagegeld hat die Endbescheinigung nichts zu tun.

  • In diesen Fällen stellen Ärzte Endbescheinigungen aus:

    • Wenn die Arbeitsunfähigkeit endet
    • Wenn der Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung endet

    Die Krankenkassen zahlen Krankengeld nicht im Voraus, sondern rückwirkend aus. Das bedeutet: Die letzte Krankengeldzahlung bekommen Sie nach der Ausstellung der Endbescheinigung.

  • Die Krankentagegeldversicherung der DKV zahlt grundsätzlich nicht bei Arbeitsunfähigkeit in folgenden Fällen:

    • Während des gesetzlichen Mutterschutzes. In diesem Zeitraum und am Entbindungstag greift gegebenenfalls eine eigenständige Leistung für den Verdienstausfall. Näheres erfahren Sie bei Ihrem ERGO Berater.
    • Wegen Krankheiten und Unfällen, die Sie selbst vorsätzlich herbeigeführt haben, bzw. wegen deren Folgen.
    • Wegen Krankheiten oder Unfällen, die durch Kriegsereignisse verursacht wurden oder als Wehrdienstbeschädigung anerkannt sind. Für die Folgen solcher Krankheiten und Unfälle zahlt die DKV ebenfalls kein Krankentagegeld.

      Die Einschränkungen gelten nicht, wenn diese Voraussetzungen vorliegen:
      • Sie werden im Ausland vom Eintritt eines Kriegsereignisses überrascht.
      • Sie nehmen daran nicht aktiv teil.
      • Sie haben keine Möglichkeit, das betroffene Gebiet zu verlassen, und tragen daran kein Verschulden.
  • Die Krankentagegeldversicherung der DKV kostet z. B. 6,80 € im Monat. Dieses Berechnungsbeispiel berücksichtigt die Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung für einen Angestellten, 29 Jahre alt, monatliches Einkommen bis 2.099 € brutto, Krankentagegeld 10 €.

    Was eine Krankentagegeldversicherung in Ihrem Fall genau kostet, hängt zum einen von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. von Ihrem Alter und Ihrem Berufsstatus. Zum anderen beeinflussen Ihre Bedürfnisse den Beitrag, den Sie monatlich zahlen. Wichtig ist etwa, wie hoch Ihr Krankentagegeld sein soll. Ebenso die Anzahl der Tage zu Beginn einer Krankheit, an denen noch kein Krankentagegeld gezahlt werden soll.

  • Wie viel Krankentagegeld Sie mindestens benötigen, finden Sie ganz leicht heraus: Berechnen Sie zuerst Ihre monatlichen Ausgaben. Dazu gehören die Kosten für Lebensmittel, aber auch Miete, Strom, Kredite usw. Sie haben Anspruch auf Krankengeld? Ermitteln Sie, wie viel Krankengeld Ihnen zusteht. Ziehen Sie dann das Krankengeld von Ihren monatlichen Ausgaben ab. Das Ergebnis ist Ihre Einkommenslücke. Ihr Krankentagegeld sollte mindestens genauso hoch sein wie diese Lücke. Denn die Ausgaben fallen immer an. Egal, ob Sie arbeiten und Geld verdienen oder krankgeschrieben sind und nicht Ihr volles Gehalt bekommen.

    Falls Sie kein Krankengeld von der GKV erhalten, gilt: Ihr Krankentagegeld sollte mindestens so hoch sein wie Ihre laufenden Ausgaben. Denn nur dann müssen Sie bei längerer Krankheit keine finanziellen Einbußen hinnehmen.

    Wo liegen die Höchstgrenzen für Krankentagegeld bei der DKV?

    In der Krankentagegeldversicherung der DKV sind folgende Krankentagegelder möglich:

    Berufsstatus

    Mögliches Krankentagegeld

    Arbeitnehmer

    5 bis 520 €

    Selbstständige

    5 bis 300 €

    Freiberufler

    5 bis 520 €


    Gut zu wissen:
    Ihr Einkommen hat sich verändert, z. B. aufgrund einer Gehaltserhöhung? Bei der DKV sind Sie flexibel und können Ihr Krankentagegeld entsprechend anpassen. Es gibt allerdings eine Grenze nach oben: Bei Arbeitnehmern darf das Krankentagegeld maximal 100 % des Nettogehalts pro Tag betragen.

Ein Produkt der DKV, dem Gesundheitsversicherer der ERGO
Rechtlicher Hinweis: Dies ist eine Information der ERGO Versicherung AG und dient Werbezwecken.